Vorschriften
Ausführungsvorschriften zur Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch den Träger der Sozialhilfe nach §54 Abs.1 Nr.1 SGB XII (AV SchulEH). Der folgende Link öffnet Ihnen diese Vorschriften. Inhaltlich geht es um die Eingliederungshilfen im schulischen Bereich. Wenn es um die wohnortnahe Beschulung geht (integrativ), dann ist Punkt 7 (2) ein wichtiger Abschnitt! Die Vorschrift ist zum 01.02.2008 in Kraft getreten!
http://www.berlin.de/imperia/md/content/ … gliederungshilfe/av_schuleh.pdf
Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Ausführungsvorschriften zur Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch den Träger der Sozialhilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (AV SchulEH) vom 3. Dezember 2007 (ABl. S. 3284)
Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AV Eingliederungshilfe – AV EH -) vom 9. Februar 2007 (ABl. S. 667), mit den Änderungen vom 26. Januar 2018
Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29, 30 SGB II, den §§ 34, 34a, 34b SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG (AV-BuT) vom 6. Dezember 2011 (ABl. S. 3044) in der geänderten Fassung vom 04. März 2019 (ABl. S. 1923)