Behindertenhilfe

Behindertenhilfe

Fallmanagement SGB XII (ehem. Behindertenhilfe) im Bezirk Reinickendorf

Die Behindertenhilfe ist dem Sozialpädagogischen Dienst zugeordnet. Die Ansprechpartner des Bezirkes Reinickendorf mit deren Adressen und Telefonnummern finden Sie am Ende dieser Seite.

Was und wie lange können Sie Leistungen bei den Sozialarbeitern beantragen?

Menschen mit Down-Syndrom können sogenannte Eingliederungshilfen bis zum 18. Lebensjahr, bei der Behindertenhilfe, beantragen. Die Eingliederungshilfen können beispielsweise Einzelfallhilfe, Fahrdienste, Örtliche Ferienbetreuung bei Unterversorgtheit(ab 7. Klasse) und behinderungsbedingte Mehrkosten sein. Die Einzelfallhilfe ist in 3 Kategorien unterteilt, diese wären Frühförderung, schulunterstützende Einzelfallhilfe und Hilfe zur Teilhabe.
Auf die einzelnen Punkte wird noch genauer hingewiesen. 
Diese Hilfen werden individuell gewährt, d. h. man prüft, ob die angedachte Hilfe tatsächlich für das Kind/ bzw. Jugendlichen mit Behinderung geeignet ist.

Auflistungen der Leistungen finden Sie unter SGB XII §54, der auf den §55 SGB IX hinweist.

Folgende Links führen Sie zu den Gesetzestexten:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0905500 

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?norm_ID=1205400 

Achtung:
Frühförderung und schulunterstützende Einzelfallhilfe sind ohne Kostenbeteiligung. Bei Hilfe zur Teilhabe und Örtliche Ferienbetreuung werden Eltern an die Kosten mit herangezogen. Der Eigenanteil hängt vom Einkommen der Eltern ab.


Hier einige Beispiele:

Einzelfallhelfer (Gebiet Einzelfallhilfe) können in Rahmen der Frühförderung eingesetzt werden. Möchte man also einen solchen beantragen, dann wird mit dem Sozialarbeiter und unter Einbeziehung eines medizinischen Dienstes (SPZ oder Gesundheitsamt) ein sogenannter Gesamtplan (Hilfeplan) erarbeitet. Die Eltern sollten die Problematik ihres Kindes klar benennen. 

Dazu können gehören:

Intensives Beschäftigen mit dem Kind
Anregungen vermitteln bei passiven Kindern
Unterstützung bei Defiziten von Lernprozessen

Achtung:
Einzellfallhelfer sollen kein Ersatz für Babysitter in Familien sein!

Fahrdienste kann man beantragen, wenn der Kindergarten nicht im direkten Einzugsbereich liegt. Es muss aber auch nachgewiesen werden, das keine vergleichbare Einrichtung in der Nähe vorhanden ist! Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann es zu einer Kostenübernahme kommen. Der Fahrdienst beim Schulbesuch muss über das Schulamt beantragt werden!

Achtung:
Ist der Sitz der Einrichtung nicht im gleichen Bezirk wie der Wohnort des Antragstellers, so muss der Antrag im Bezirk der Einrichtung gestellt werden, d. h.
Schule in Wedding + Wohnort in Reinickendorf = Antragstellung in Wedding
Schule in Reinickendorf + Wohnort in Reinickendorf = Antragstellung in Reinickendorf

Als behinderungsbedingte Mehrkosten werden Kosten bezeichnet, die speziell durch die Behinderung entstehen werden. Dazu muss dann vorher ein Kostenvoranschlag erfolgen. Hiezu ein Bespiel zum besseren Verständnis.
Ein Kind mit Down-Syndrom, dass noch zusätzliche Betreuung benötigt und auch sonst erhöhten Bedarf hat, möchte mit seiner Klasse auf Klassenfahrt gehen. Nun steigt der Personalbedarf für diese Reise an. Der daraus folgende finanzielle Aufwand kann im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden (Kostenvoranschlag). In diesem Fall würde es folgendes bedeuten:

Klassenfahrt250,–EUR
Mehraufwand (Personal)100,–EUR
350,–EUR
=======

Im Klartext, der Mehraufwand in Höhe von 100,–EUR würde in diesem Beispiel übernommen werden!

Kosten für die Örtliche Ferienbetreuung können auch von der Behindertenhilfe übernommen werden. Allerdings beginnt die Kostenübernahme erst ab der 7. Klasse und gilt nur dann, wenn beide Eltern bzw. Alleinerziehende keinen Urlaub in der Zeit bekommen würden.
Bitte rechtzeitig mit der Antragstellung beginnen!

Mit dem 18. Lebensjahr beantragt man Die Eingliederungshilfe bei der Abteilung für Sozialwesen.
Erwerbsunfähige Menschen können Anträge auf Grundsicherung stellen. Die Antragsstelle wäre das Grundsicherungsamt des Bezirkes Reinickendorf.

Persönliches Trägerübergreifendes Budget kann bereits beantragt werden, jedoch liegt es im Ermessen des Amtes. Ab 2008 muss dann der Antrag bewilligt werden. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt wieder vom Hilfeplan ab und es wird auch überprüft, ob er zweckmäßig verwendet wird.

Link hierzu:

§ 57 SGB XII – Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe

Ansprechpartner:

NameZuständigkeitTelefonVertretung
Fr. CziharzRegion Ost A-H
Frohnau
030-90294-5199Fr. Metzner
Hr. Heidenreich
Fr. MetznerRegion MV L-V 030-90294-6305Fr. Lindemann
Fr. Kliche
Fr. LindemannRegion West G, I-Z030-90294-6150Fr. Metzner
Fr. Kliche
Fr. ReicheRegion MV W-Z
Region Nord,
Waidmannlust,
Hermsdorf,
Wittenau,
Lübars
030-90294-5133Fr. Cziharz
Hr. Heidenreich
Fr. KlicheRegion OstI-Z
Region West A-E,H
030-90294-6653Fr. Metzner
Fr. Lindemann
Hr. HeidenreichRegion MV A-K030-90294-6106Fr. Cziharz
Fr. Reiche
Fr. PantelLandespflegegeld
und Hilfe zur Pflege
030-90294-6157

Diese Adressen sind ab März 2007 gültig! Solange befinden sich noch alle Sozialarbeiter im Rathaus Reinickendorf!

* Borsigwalde, Heiligensee, Konradshöhe, Reinickendorf-West und Tegel
** Frohnau, Hermsdorf, Lübars, Wittenau und Waidmannslust
*** Reinickendorf-Ost
**** Märkisches Viertel

Die Angaben sind mit Hilfe der Sozialarbeiter(innen) der Behindertenhilfe zusammengetragen worden.

Stand 10/06