Finanzamt
Am Jahresende haben Sie die Möglichkeit einen Einkommenssteuerbescheid bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Hier nun ein paar Tipps, was man alles mit angeben kann, wenn man einen Menschen mit Handicap im Haushalt wohnen hat!
Steuerabzug für Haushaltshilfe
Haben Sie einen hohen Steuersatz, dann lohnt es sich eine Haushaltshilfe abzusetzen, aber nur dann, wenn diese auch renten- u. sozialversicherungspflichtig ist.
Pflegepauschale
Wenn Sie einen Menschen mit Behinderung unentgeltlich pflegen, dann kommt dieser Pauschbetrag zum Einsatz.
Achtung:
Erhalten Sie von der Pflegekasse, für den Behinderten, Pflegegeld so dürfen Sie diese Pauschale nicht zum Ansatz bringen!!!!
Kfz-Fahrtkosten
Ist das Merkzeichen „H“ im Schwerbeschädigtenausweis angegeben, dann können 15.000 km für anfallende Fahrten geltend gemacht werden. Darunter fallen :
Erholungsfahrten
Freizeitfahrten
Besuchsfahrten
Behinderungsbedingte Fahrten (Arzt, Therapeuten etc.)
Achtung:
Es sollte unbedingt eine Aufstellung der Fahrten erfolgen und auch eingereicht werden! Manche Sachbearbeiter möchten die Aufstellung sehen. Eine Eigenbeteiligung ist im Steuerrecht vorgesehen, die sich nach dem Familienstand richtet!
Kfz-Steuerfreibetrag
Wenn Sie den Pkw auf den Namen ihres Kindes zulassen, dann wird Ihnen die Kraftfahrzeugsteuer erlassen. Allerdings muss das Kind zum Zeitpunkt im Auto sein oder die Fahrt hat einen Nutzen für das Kind (Einkaufen, Behördenbesuch für das Kind etc.)
Damit der Schadensfreiheitsrabatt nicht verloren geht, müssen Sie vorher mit ihrer Versicherung vereinbaren, das das Kind Halter ist und der Versicherungsnehmer ein Elternteil ist. Viele Versicherungen akzeptieren diese Bedingungen. Die großen und bekannten Versicherer auf jeden Fall!
Achtung:
Das Auto darf nicht dazu benutzt werden, um zur Arbeit damit zu fahren. Es dient allein der Nutzung des Behinderten!!!!