Pflege

Pflege

Durch das Pflegestärkungsgesetz und das Pflege-Neuausrichtungsgesetz hat sich im Pflegebereich viel getan.
Am 01.01.2017 wurden die Pflegestufen 0-3, durch Pflegegrade 1-5 ersetzt.
Im neuen Begutachtungsverfahren überprüft man die Beeinträchtigungen im kognitiven, körperlichen und psychischen Bereich der Person. Mithilfe von 6 Modulen testet man die Selbstständigkeit und weist damit einen Pflegegrad zu.

Für nähere Informationen rund um das Thema empfehle ich Ihnen folgende Seite https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/